Evangelisch-methodistische Kirche Bezirk Bebra-Eisenach
Angedacht

Mir aber hat Gott gezeigt, dass man keinen Menschen unheilig oder unrein nennen darf.
(Apostelgeschichte 10, 28)
Die ersten Christen haben sich intensiv mit der Frage beschäftigt, ob es notwendig ist, dass Menschen erst Juden werden, um dann als Christen getauft werden zu können. Die Vertreter der Urgemeinde in Jerusalem waren überzeugt, dass Jesus der in den Heiligen Schriften verheißene Messias für das jüdische Volk sei. Nach ihrer Meinung waren darum die Heiden, also alle Menschen, die keine Juden waren, nicht mit in das Heil, das in Christus gekommen ist, hineingenommen. So hielten sie sich weiterhin an das Gebot, mit Heiden, die als unrein und unheilig galten, keinen Kontakt zu haben. In der Begegnung mit dem römischen Hauptmann Kornelius (Apostelgeschichte 10) kommt Petrus zu einer neuen Erkenntnis, die sich in dem Monatsspruch für den Juni ausdrückt. Diese Einsicht hat sich in der Kirche durchgesetzt. Das drückt sich auch im Artikel 4 der Verfassung unserer Kirche aus: „Die Evangelisch-methodistische Kirche ist ein Teil der allgemeinen Kirche, die in Christus ein Leib ist. Die Evangelisch-methodistische Kirche erkennt an, dass alle Menschen vor Gott eine unantastbare Würde haben. Alle Menschen sind ohne Unterschied eingeladen, am kirchlichen Leben teilzunehmen, die Sakramente zu empfangen und sich auf Grund der Taufe als Kirchenangehörige und auf das Bekenntnis ihres christlichen Glaubens hin als Kirchenglieder aufnehmen zu lassen. Keine Konferenz oder organisatorische Einheit der Kirche darf so aufgebaut sein, dass eine Einzelperson oder eine Gruppe aus Gründen der Rasse, Hautfarbe, nationalen Herkunft, gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Stellung ausgeschlossen wird.“
Mit herzlichen Grüßen
Jürgen Stolze
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